Law
Permanent URI for this collectionhttps://hdl.handle.net/10679/425
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Browsing by Subject "6102 sayılı Türk Ticaret Kanunu"
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ArticlePublication Open Access Gemäß des türkischen handelsgesetzbuches (TTK) und des österreichischen versicherungsvertragsgesetzs (versvg) “die definition und die anordnung der versicherung”(Türkiye Adalet Akademisi, 2018) Yıldırım, Ferhat; Law; YILDIRIM, FerhatDie Versicherung ist ein Wirtschaftsbereich, der sich seit der Vergangenheit erhalten hat und dessen Bedeutung von Tag zu Tag zunimmt. Die im Versicherungsrecht eingeführten Regelungen sollten mit den Entwicklungen im Versicherungsrecht Schritt halten und auf die Bedürfnisse eingehen können. Aus diesem Grund ist die systematische Regulierung der Gesetze sehr wichtig. Während das Gesetz Nr. 6762 in Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen im türkischen Recht in Kraft war, verursachte es eine ernsthafte Verwirrung in der Versicherungswirtschaft. Mit dem neuen türkischen Handelsgesetz mit Nr. 6102 (TTK) wurde jedoch ein neues Versicherungsgesetzbuch eingeführt. Bei dem Umgang mit der Idee der Revision vertrat der Gesetzgeber jedoch die Auffassung, dass das alte türkische Handelsgesetzbuch (TTK) nicht in der Lage sei, auf die Bedürfnisse einzugehen. Bei der Gesetzesänderung berücksichtigte der Gesetzgeber die Kritik am alten türkischen Handelsgesetzbuch (TTK), wobei er auch die rechtsvergleichenden Praktiken genau prüfte. In diesem Zusammenhang ist das Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), das als Referenzregulierung bezeichnet werden kann, indirekt für das türkische Recht wichtig. Der wichtigste Punkt in Bezug auf das Versicherungsrecht ist die rechtliche Bedeutung der Versicherung und des Versicherungsvertrags, der die Grundlage für alles bildet. Obwohl es keine großen Unterschiede zwischen der türkischen Rechtslehre und den Definitionen von Versicherungen in der Rechtsvergleichung gibt, zeigt sich, dass es eine vollständige Einheitlichkeit zwischen den Definitionen in Bezug auf Elemente gibt, die sich von Anwendung zu Anwendung ändern und in der Definition von Versicherung hervorgehoben werden. In Österreich wird das österreichische Versicherungsvertragsrecht als separates Gesetz angewendet, das seit 1958 mit verschiedenen Revisionen in Kraft ist und sich auf dem deutschen Versicherungsgesetz beruht. Die oben erwähnte Regelung, wie in der Türkei, wurde nicht als ein Bestandteil oder ein Gesetzbuch des Handelsgesetzes, sondern als separates Gesetz eingeführt. In diesem Zusammenhang gibt es Unterschiede zwischen dem österreichischen Versicherungsvertrag (VersVG) und dem türkischen Handelsgesetzbuch (TTK) hinsichtlich der Regulierung des Gesetzes. Diese Unterschiede beziehen sich eher auf den Inhalt des Gesetzes als auf die Sache, ob ein einzelnes Gesetz verabschiedet ist. Während die Unterschiede zwischen den beiden legislativen Regelungen in der die Gültigkeitsdauer des alten türkischen Handelsgesetzbuches (TTK) mit Nummer 6762 sehr groß waren, sehen wir, dass dies mit der Einführung des neuen Gesetzes mit Nr. 6102 so weit wie möglich reduziert wurde, wobei die neue Gesetzesregelung als ähnlich mit dem österreichischen Versicherungsvertrag (VersVG) angesehen werden könnte.